§ 356a BGB: Der neue Widerrufsbutton einfach erklärt
Was steht im neuen § 356a BGB? Der Widerrufsbutton verständlich erklärt: Gesetzestext, EU-Hintergrund, zweistufiger Prozess und Unterschied zum Kündigungsbutton.
Mit dem neuen § 356a BGB wird das Widerrufsrecht im E-Commerce grundlegend modernisiert. Der Paragraph verpflichtet Online-Shops, einen digitalen Widerrufsbutton bereitzustellen. Doch was steht genau im Gesetz? Was bedeutet es für Ihren Shop? Und wie unterscheidet es sich vom Kündigungsbutton? Wir erklären es verständlich.
Was sagt das Gesetz genau?
§ 356a BGB regelt den „Widerruf über eine Schaltfläche auf einer Website“. Der Kerninhalt:
- Unternehmer müssen auf ihrer Website eine gut lesbare Schaltfläche bereitstellen, über die Verbraucher den Widerruf erklären können
- Die Schaltfläche muss mit „Vertrag widerrufen“ oder einer „entsprechend eindeutigen Formulierung“ beschriftet sein
- Nach dem Klick muss der Verbraucher auf eine Bestätigungsseite geleitet werden, auf der er relevante Angaben machen und den Widerruf bestätigen kann
- Die Bestätigung erfolgt über eine weitere Schaltfläche: „Widerruf jetzt absenden“
- Der Unternehmer muss den Zugang des Widerrufs unverzüglich bestätigen (auf dauerhaftem Datenträger, also per E-Mail)
Der Gesetzestext spricht bewusst von „Schaltfläche“ und nicht von „Button“ – gemeint ist aber dasselbe: ein klickbares Element auf der Website.
EU-Richtlinie 2023/2673: Der Hintergrund
Der neue § 356a BGB setzt die EU-Richtlinie 2023/2673 in deutsches Recht um. Diese Richtlinie ändert die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU und ergänzt sie um das Recht auf einen digitalen Widerrufsmechanismus.
Warum hat die EU diese Richtlinie erlassen?
- Verbraucherschutz stärken: Bisher war der Widerruf oft umständlich – per Brief, E-Mail oder umständliche Kontaktformulare
- Digitalisierung des Widerrufsrechts: So einfach wie der Online-Kauf soll auch der Widerruf sein
- Einheitlicher EU-Standard: Gleiche Regeln für alle Mitgliedstaaten, damit Verbraucher EU-weit dieselben Rechte genießen
- Vorbild Kündigungsbutton: Der 2022 in Deutschland eingeführte Kündigungsbutton war der Erfolgsfall, den die EU auf den Widerruf übertragen hat
Die Umsetzungsfrist für alle EU-Mitgliedstaaten endet am 19. Juni 2026. Ab diesem Datum müssen die nationalen Regelungen in Kraft sein.
Der zweistufige Prozess im Detail
Das Gesetz schreibt einen klar definierten zweistufigen Prozess vor. Beide Stufen sind Pflicht – es reicht nicht, nur einen einfachen Button ohne Formular anzubieten.
Stufe 1: Widerrufserklärung einleiten
Der Verbraucher klickt auf den gut sichtbaren Button „Vertrag widerrufen“. Dieser Button muss:
- Auf jeder Seite des Shops erreichbar sein (typischerweise im Footer oder als fixiertes Element)
- Ohne Login oder Registrierung zugänglich sein
- Klar als Widerrufsmöglichkeit erkennbar sein
Stufe 2: Widerruf bestätigen
Nach dem Klick öffnet sich ein Formular (oder eine neue Seite), auf der der Verbraucher:
- Seinen Namen angibt
- Ein Kontaktmittel angibt (E-Mail oder Telefon) für die Bestätigung
- Optional eine Bestellnummer angeben kann
- Den Widerruf mit Klick auf „Widerruf jetzt absenden“ endgültig abgibt
Nach dem Absenden muss der Unternehmer den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen – in der Praxis bedeutet das: automatisch per E-Mail.
DSGVO-Anforderungen: Datensparsamkeit
Bei der Umsetzung des Widerrufsbuttons müssen Sie die Grundsätze der DSGVO beachten, insbesondere den Grundsatz der Datensparsamkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO):
- Nur notwendige Daten erheben: Name und Kontaktmittel sind Pflicht, alles andere optional
- Keine Widerrufsgründe als Pflichtfeld: Sie dürfen den Verbraucher nicht zwingen, einen Grund für den Widerruf anzugeben
- Zweckbindung: Die erhobenen Daten dürfen nur für die Abwicklung des Widerrufs verwendet werden
- Löschpflicht: Nach Abschluss der Widerrufsabwicklung müssen die Daten gelöscht werden (sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht)
- Keine Cookies: Das Widget selbst darf keine Tracking-Cookies setzen
WiderrufButton ist von Anfang an DSGVO-konform konzipiert: Hosting in Deutschland, keine Cookies, keine Drittanbieter-Skripte, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) verfügbar.
Unterschied zum Kündigungsbutton (2022)
Seit Juli 2022 gibt es in Deutschland bereits den Kündigungsbutton (§ 312k BGB). Viele verwechseln ihn mit dem neuen Widerrufsbutton. Die wichtigsten Unterschiede:
| Merkmal | Kündigungsbutton | Widerrufsbutton |
|---|---|---|
| Gesetz | § 312k BGB | § 356a BGB (neu) |
| Seit/Ab | Juli 2022 | 19. Juni 2026 |
| Zweck | Laufende Verträge kündigen (Abos, Mitgliedschaften) | Einzelne Käufe innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen |
| Betrifft | Abo-Dienste, Dauerschuldverhältnisse | Alle B2C-Online-Shops mit Widerrufsrecht |
| Frist | Jederzeit | Innerhalb der Widerrufsfrist (i.d.R. 14 Tage) |
Wichtig: Wenn Sie bereits einen Kündigungsbutton haben, ersetzt dieser nicht den Widerrufsbutton. Beide haben unterschiedliche Funktionen und rechtliche Grundlagen. Shops mit Abo-Modellen benötigen möglicherweise beide Buttons.
Praxisbeispiel: So sieht es im Shop aus
Stellen Sie sich vor, ein Kunde hat in Ihrem Online-Shop ein Paar Schuhe bestellt. Drei Tage nach Erhalt entscheidet er sich, die Schuhe zurückzugeben. So läuft der Prozess mit einem rechtskonformen Widerrufsbutton ab:
- Der Kunde besucht Ihren Shop und sieht im Footer den Button „Vertrag widerrufen“
- Er klickt darauf – ohne sich einloggen zu müssen
- Ein Überlagerungsfenster öffnet sich mit dem Widerrufsformular
- Er gibt seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und optional die Bestellnummer ein
- Er klickt auf „Widerruf jetzt absenden“
- Er erhält sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail
- Sie als Shopbetreiber werden im Dashboard über den Widerruf informiert
Der gesamte Prozess dauert weniger als eine Minute. Der Kunde hat Rechtssicherheit, Sie haben die Dokumentation – alle sind zufrieden.
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§ 356a BGB bringt das Widerrufsrecht ins digitale Zeitalter. Der neue Widerrufsbutton ist ab dem 19. Juni 2026 für alle B2C-Online-Shops Pflicht. Die Anforderungen sind klar: zweistufiger Prozess, keine Registrierungspflicht, automatische E-Mail-Bestätigung.
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