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Widerrufsbutton Pflicht 2026: Was Online-Shops jetzt wissen müssen

Seit dem 19. Juni 2026 müssen B2C-Online-Shops mit Widerrufsrecht einen Widerrufsbutton anbieten. Was Sie über die Pflicht gemäß § 356a BGB wissen müssen – inklusive Checkliste.

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops in Deutschland einen Widerrufsbutton anbieten, wenn sie Verträge mit Verbrauchern über eine Online-Benutzeroberfläche schließen. Die übrigen EU-Staaten setzen die Richtlinie schrittweise um. Wer den Button nicht bereitstellt, riskiert eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung und eine deutlich verlängerte Widerrufsfrist. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, was Sie wissen müssen.

Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Funktion, die Verbrauchern ermöglicht, online abgeschlossene Verträge direkt über die Website des Händlers zu widerrufen. Die rechtliche Grundlage bildet der neue § 356a BGB, der die EU-Richtlinie 2023/2673 in deutsches Recht umsetzt.

Konkret handelt es sich um einen zweistufigen Prozess: In der ersten Stufe klickt der Verbraucher auf einen gut sichtbaren Button mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“ (oder einer gleichwertigen Formulierung). In der zweiten Stufe füllt er ein kurzes Formular aus und bestätigt den Widerruf mit einem weiteren Klick auf „Widerruf bestätigen“.

Wichtig: Der gesamte Prozess muss ohne Login oder Registrierung funktionieren. Verbraucher dürfen nicht gezwungen werden, ein Kundenkonto zu erstellen, um ihr Widerrufsrecht auszuüben.

Ab wann gilt die Pflicht?

In Deutschland gilt die Pflicht seit dem 19. Juni 2026 – ohne Übergangsfrist. Sie ergibt sich aus § 356a BGB, der die EU-Richtlinie 2023/2673 umsetzt; deren Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endete am 19. Juni 2026.

Nicht alle Mitgliedstaaten sind gleich weit: In Österreich greift die Pflicht (§ 13a FAGG) erst ab dem 1. Oktober 2026, in Spanien steht die Umsetzung noch aus. Wenn Sie nach Deutschland verkaufen und der Button noch fehlt, sollten Sie ihn ohne Verzögerung nachrüsten.

Wen betrifft es?

Die Pflicht betrifft jeden B2C-Online-Shop, der Verträge mit Verbrauchern schließt, bei denen ein Widerrufsrecht besteht. Das umfasst:

  • Alle Shopsysteme: WooCommerce, Shopify, Shopware, Magento, JTL, Gambio, Wix, Jimdo und individuelle Lösungen
  • Alle Branchen: Mode, Elektronik, Möbel, Lebensmittel, digitale Produkte – sofern ein Widerrufsrecht besteht
  • Alle Unternehmensformen: Vom Einzelunternehmer bis zum Konzern
  • Marktplätze: Auch Verkäufer auf Amazon, eBay und ähnlichen Plattformen, wenn sie eigene Shops betreiben

Ausnahmen gelten nur für reine B2B-Shops und Verträge, bei denen das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist (z. B. maßgefertigte Waren oder versiegelte Hygieneartikel nach Öffnung).

Was passiert bei Verstößen?

Die Konsequenzen bei fehlendem oder fehlerhaftem Widerrufsbutton – und ein verbreitetes Missverständnis:

  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände – mit Kosten von typischerweise 500–2.000 € pro Fall
  • Verlängerte Widerrufsfrist: Wer nicht über Bestehen und Platzierung der Widerrufsfunktion unterrichtet, bei dem beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen – sie erlischt erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss
  • Vertrauensverlust: Kunden, die ihr Widerrufsrecht nicht einfach ausüben können, verlieren das Vertrauen in Ihren Shop
  • Kein Bußgeld nach § 356a BGB: Eine eigene Bußgeldvorschrift enthält die Norm nicht – das wirtschaftliche Risiko liegt im Wettbewerbsrecht und in der verlängerten Frist

Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?

Der Gesetzgeber stellt klare Anforderungen an die Gestaltung des zweistufigen Widerrufsprozesses:

Stufe 1: Der Button

  • Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichwertige, eindeutige Formulierung
  • Der Button muss ohne Scrollen in der Navigation oder im Footer erreichbar sein
  • Er muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein (mindestens 14 Tage ab Warenerhalt)
  • Kein Login oder Registrierung erforderlich

Stufe 2: Das Formular

  • Bestätigungsbutton: „Widerruf bestätigen“
  • Pflichtfelder: Name und Kontaktmittel (E-Mail oder Telefon)
  • Optionale Felder: Bestellreferenz und Freitext
  • Eingangsbestätigung muss unverzüglich per E-Mail erfolgen

Welche Daten dürfen abgefragt werden?

Bei der Gestaltung des Widerrufsformulars müssen Sie das Prinzip der Datensparsamkeit (DSGVO) beachten. Folgende Daten dürfen bzw. müssen abgefragt werden:

  • Pflicht: Name des Verbrauchers, Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Telefon) für die Eingangsbestätigung
  • Optional: Bestellnummer oder Vertragsnummer, um die Zuordnung zu erleichtern
  • Optional: Freitext für zusätzliche Angaben zum Widerruf
  • Verboten: Gründe für den Widerruf dürfen nicht als Pflichtfeld abgefragt werden

Checkliste: 10 Punkte für die Umsetzung

Prüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob Ihr Shop bereit ist:

  • Button mit Beschriftung „Vertrag widerrufen“ (oder gleichwertig) vorhanden
  • Button ohne Scrollen erreichbar (Navigation oder Footer)
  • Kein Login oder Registrierung für den Widerruf erforderlich
  • Zweistufiger Prozess: Erst Button, dann Bestätigungsformular
  • Formular enthält Pflichtfelder: Name und Kontaktmittel
  • Bestätigungsbutton: „Widerruf bestätigen“
  • Automatische Eingangsbestätigung per E-Mail eingerichtet
  • Widerrufsbutton während gesamter Widerrufsfrist verfügbar
  • DSGVO-konform: Keine unnötigen Daten abgefragt
  • Auf allen Endgeräten (Desktop, Tablet, Smartphone) getestet

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Fazit

Die Widerrufsbutton-Pflicht gilt bereits. Seit dem 19. Juni 2026 müssen B2C-Online-Shops mit Widerrufsrecht einen zweistufigen Widerrufsprozess anbieten. Die Anforderungen sind klar definiert – und die Umsetzung ist in wenigen Minuten erledigt.

Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite. Mit WiderrufButton können Sie den Widerrufsbutton in wenigen Minuten einrichten – für jedes Shopsystem, DSGVO-konform und mit den gesetzlich vorgeschriebenen Beschriftungen.

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