Anleitung · sechs Abschnitte

§ 356a BGB, lesbar erklärt. Ohne Anwalts-Deutsch.

Sechs Abschnitte. Jeder beantwortet eine Frage, die uns Shopbetreiber seit der Verkündung im BGBl. I Nr. 31 (5.2.2026) immer wieder gestellt haben. Wenn nach dem Lesen noch etwas unklar ist: schreib mir, ich antworte selbst.

Deadline: 19. Juni 2026

Ab diesem Datum ist der Widerrufsbutton Pflicht für jeden B2C Online-Shop in der EU.

Was sich am 19. Juni 2026 ändert

Ab diesem Datum braucht jeder B2C-Shop in der EU einen zweistufigen Widerrufsbutton. Rechtsgrundlage: EU-Richtlinie 2023/2673, in Deutschland verkündet als § 356a BGB im BGBl. I Nr. 31 vom 5.2.2026. Es gibt keine Übergangsfrist nach dem Stichtag — entweder der Button steht, oder er steht nicht.

Stufe 1 und Stufe 2 — die wörtlichen Beschriftungen

Stufe 1: Ein Button mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen" oder einer gleichwertigen, eindeutigen Formulierung. Stufe 2: Nach Eingabe von Name und Kontakt ein zweiter Button mit der Aufschrift „Widerruf bestätigen". Beide Texte stammen aus der Regierungsbegründung zu § 356a BGB. Wir empfehlen dringend, sie wörtlich zu übernehmen — jede kreative Variante ist ein zusätzliches Abmahn-Risiko.

Was im Formular stehen muss

Pflicht: Name plus ein Kontaktmittel — E-Mail oder Telefonnummer reichen. Optional: Bestellreferenz und ein Freitextfeld. Verboten: ein Login-Zwang. Der Verbraucher darf nicht erst seinen Account suchen müssen, um sein gesetzliches Widerrufsrecht auszuüben.

Eingangsbestätigung — unverzüglich, dauerhafter Datenträger

Nach dem Submit muss eine Eingangsbestätigung folgen. § 356a BGB sagt „unverzüglich", in der Praxis: Sekunden, nicht Stunden. Sie muss den vollständigen Wortlaut der Widerrufserklärung enthalten, plus Datum und Uhrzeit. Das Format muss ein „dauerhafter Datenträger" nach § 126b BGB sein — eine E-Mail erfüllt das, ein Toast-Banner im Browser nicht.

Platzierung — ohne Scrollen erreichbar

Der Stufe-1-Button muss ohne Scrollen in der Navigation oder im Footer sichtbar sein. Er muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar bleiben — mindestens vierzehn Tage ab Warenerhalt, bei manchen Produktgruppen länger.

Wenn der Button fehlt — die zwei Mechanismen

Erster Mechanismus: Wettbewerbsvereine und Verbraucherschutzverbände scannen ab Tag eins. Eine Abmahnung kostet nach RVG typischerweise 500 bis 2.000 €. Zweiter Mechanismus: Die Widerrufsfrist verlängert sich nach § 356 Abs. 3 BGB automatisch auf zwölf Monate und vierzehn Tage. Du kannst ein ganzes Jahr lang Retouren bekommen, mit denen niemand gerechnet hat.

Zusammenfassung der Anforderungen

  • Zweistufiger Button: „Vertrag widerrufen“ → Formular → „Widerruf bestätigen“
  • Pflichtfelder: Name + Kontaktmittel (E-Mail oder Telefon)
  • Kein Login erforderlich
  • Unverzügliche Eingangsbestätigung per E-Mail
  • Button ohne Scrollen erreichbar (Navigation oder Footer)
  • Verfügbar während der gesamten Widerrufsfrist

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