§ 312k BGB · Pflicht seit 2022

Kündigungsbutton: Pflicht für jedes Online-Abo.

Wer Verbrauchern online Abos, Mitgliedschaften oder andere laufende Verträge anbietet, muss seit dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton nach § 312k BGB bereitstellen. Hier liest du in fünf Minuten, wer betroffen ist, wie der Button konkret aussehen muss — und wie WiderrufButton ihn dir anwaltskonform und mit gerichtsfestem Nachweis liefert.

Was ist der Kündigungsbutton?

Der Kündigungsbutton ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schaltfläche nach § 312k BGB. Sie soll es Verbraucher:innen so leicht machen, online zu kündigen, wie es war, den Vertrag abzuschließen — ohne Hotline-Warteschleife, ohne Login, ohne versteckte Hürden. Betroffen sind alle entgeltlichen Dauerschuldverhältnisse, die online geschlossen werden.

Wie muss der Button aussehen?

Der Gesetzgeber schreibt einen zweistufigen Ablauf vor. Stufe 1 ist eine gut sichtbare, ständig erreichbare Schaltfläche mit der Beschriftung „Verträge hier kündigen“. Ein Klick führt unmittelbar zur Bestätigungsseite. Dort gibt die kündigende Person an: die Art der Kündigung (ordentlich, außerordentlich oder im Sonderkündigungsrecht), eine eindeutige Bezeichnung des Vertrags, Angaben zur Identifizierung, den gewünschten Beendigungszeitpunkt und eine Kontaktmöglichkeit für die Bestätigung. Stufe 2 ist der Bestätigungsbutton mit der gesetzlichen Beschriftung „jetzt kündigen“.

Wichtig: Eingabefelder und Bestätigungsbutton müssen gemeinsam erscheinen. Ein „scheibchenweises“ Abfragen, bei dem der „jetzt kündigen“-Button erst nach mehreren Eingaben auftaucht, ist unzulässig (OLG Köln, Urteil v. 10.01.2025, 6 U 62/24). Direkt nach dem Klick muss der Shop eine Eingangsbestätigung anzeigen und — auf Wunsch — per E-Mail senden, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Zugangs.

Für wen gilt § 312k BGB?

Die Pflicht trifft jeden Unternehmer, der Verbraucher:innen online entgeltliche Dauerschuldverhältnisse anbietet: Abos und Mitgliedschaften, Streaming, SaaS, Software-Lizenzen, Fitness- oder Lieferverträge. Sie gilt auch bei befristeten Verträgen und sogar bei Einmalzahlung, wenn die Leistung über einen Zeitraum erbracht wird. Reine B2B-Geschäfte sind ausgenommen, ebenso Finanzdienstleister wie Banken und Versicherungen.

Was passiert ohne Kündigungsbutton?

Fehlt der Button oder ist er fehlerhaft umgesetzt, hat das eine unangenehme Folge: Der Vertrag kann jederzeit formlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dazu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände. Beides lässt sich mit ein paar Minuten Aufwand vermeiden.

Wie setzt du den Kündigungsbutton konform um?

WiderrufButton liefert den Kündigungsbutton mit den gesetzlich vorgeschriebenen Beschriftungen „Verträge hier kündigen“ und „jetzt kündigen“ — serverseitig gesperrt, damit du sie gar nicht erst kaputt machen kannst. Das Formular enthält genau die Pflichtfelder, die Bestätigungsseite zeigt alles auf einen Blick, und jede Kündigung bekommt eine Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit sowie einen gerichtsfesten kryptografischen Nachweis (Merkle-Audit-Proof) — den kein anderer Anbieter so bietet. Einbinden kannst du ihn als Widget per Script-Tag oder ganz schlicht als Link im Footer, neben Impressum und Datenschutz. Verfügbar ab dem Solo-Paket (6,99 €/Monat) — zusätzlich zum kostenlosen Widerrufsbutton.

Zwei Pflicht-Buttons, ein Anbieter.

Über 200 Shops setzen mit WiderrufButton bereits auf den gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsbutton — rechtssicher, in fünf Minuten, mit gerichtsfestem Nachweis. Starte kostenlos und schalte den Kündigungsbutton mit einem Klick dazu.

Häufige Fragen zum Kündigungsbutton

Wer braucht einen Kündigungsbutton?

Jeder, der Verbrauchern online entgeltliche Dauerschuldverhältnisse anbietet — Abos, Mitgliedschaften, Streaming, SaaS, Fitness- oder Lieferverträge. Die Pflicht gilt auch bei befristeten Verträgen und Einmalzahlung, wenn die Leistung über einen Zeitraum erbracht wird. Ausgenommen sind reine B2B-Geschäfte sowie Finanzdienstleister (Banken, Versicherungen).

Wie muss der Kündigungsbutton aussehen?

Zweistufig: Stufe 1 ist eine gut sichtbare, ständig erreichbare Schaltfläche mit der Beschriftung „Verträge hier kündigen“. Sie führt unmittelbar zu einer Bestätigungsseite, auf der der Kunde Art der Kündigung, eine eindeutige Vertragsbezeichnung, seine Identifizierung, den gewünschten Beendigungszeitpunkt und eine Kontaktmöglichkeit angibt — und dann mit „jetzt kündigen“ bestätigt. Eingabefelder und Bestätigungsbutton müssen zusammen erscheinen, kein scheibchenweises Abfragen (OLG Köln, 6 U 62/24).

Seit wann ist der Kündigungsbutton Pflicht?

Seit dem 1. Juli 2022 (§ 312k BGB, Gesetz für faire Verbraucherverträge). Es gibt keine Bagatellgrenze.

Was passiert, wenn der Kündigungsbutton fehlt?

Fehlt der Button oder ist er fehlerhaft, kann der Verbraucher den Vertrag jederzeit formlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Muss der Button im Footer stehen?

Er muss ständig verfügbar, leicht zugänglich und ohne Login erreichbar sein — eine prominente Verlinkung im Footer (neben Impressum und Datenschutz) auf jeder Seite ist die übliche, anerkannte Umsetzung.

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