EU-Richtlinie 2023/2673 · Umsetzung je Land

Der Widerrufsbutton in der EU.
Land für Land.

Die EU-Richtlinie 2023/2673 verlangt für Online-Fernabsatzverträge eine Widerrufsfunktion. Umgesetzt wird sie national, Land für Land – in einigen Staaten gilt sie bereits, in anderen kommt sie.

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Stand 9. August 2026

In welchen EU-Ländern gilt der Widerrufsbutton?

LandRechtsgrundlageGilt seit / abStatus
Deutschland§ 356a BGB19. Juni 2026In Kraft
NiederlandeArt. 6:230oa BW (Stb. 2026-153)25. Juni 2026In Kraft
FrankreichArt. L221-21 Code de la consommation2026In Kraft
ItalienD.Lgs. 209/2025 (Codice del Consumo)2026In Kraft
Österreich§ 13a FAGG (BGBl. I Nr. 59/2026)1. Oktober 2026Kundgemacht, tritt in Kraft
BelgienCDE / WERoffenIn Umsetzung
SpanienAnteproyecto (Entwurf)offenIn Umsetzung
LuxemburgCode de la consommationoffenUmsetzung ausstehend

„In Kraft“ = national umgesetzt und geltend. „In Umsetzung“ = Gesetzgebung läuft, noch nicht in Kraft. Übrige EU-Staaten setzen die Richtlinie fortlaufend um. Keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die jeweilige nationale Fassung.

Was bedeutet das für grenzüberschreitende Shops?

Entscheidend ist nicht, wo Ihr Unternehmen sitzt, sondern an welche Verbraucher Sie verkaufen. Wer an Verbraucher in einem Land liefert, in dem die Pflicht bereits gilt, braucht den Widerrufsbutton – auch als Händler aus einem Land, das die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat.

Für die meisten Shops heißt das: Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Italien und – ab dem 1. Oktober 2026 – Österreich sind bereits abzudecken. Ein einheitlicher Button für alle Märkte spart die Einrichtung in jedem Land einzeln.

Ein Konto, alle EU-Märkte

Alle Länder aus einer Lösung

WiderrufButton stellt die gesetzliche Widerrufsfunktion in allen sechs EU-Sprachen bereit – mit den korrekten statutorischen Beschriftungen je Markt. Sie wählen pro Shop das Land; der Button erfüllt die jeweilige nationale Vorschrift (§ 356a BGB, Art. 6:230oa BW, § 13a FAGG, Art. L221-21 Code de la consommation, D.Lgs. 209/2025). Jeder Widerruf erhält eine automatische Eingangsbestätigung mit fälschungssicherem, öffentlich prüfbarem Nachweis.

Details je Land

Stand: 9. August 2026. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673; die Umsetzung erfolgt national und wird fortlaufend ergänzt. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.