Recht9 Min. Lesezeit

Abmahnung wegen Widerrufsbutton erhalten — Was tun?

Abmahnung wegen Widerrufsbutton erhalten? Sofort-Hilfe zu Fristen, Kosten, Unterlassungserklärung und wie Sie Ihren Shop jetzt absichern.

Sie haben Post von einem Anwalt erhalten – mit dem Vorwurf, Ihr Online-Shop erfülle die Anforderungen an den Widerrufsbutton nach § 356a BGB nicht? Keine Panik. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was eine solche Abmahnung bedeutet, welche Fristen gelten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie sich vor zukünftigen Abmahnungen schützen.

Wie wahrscheinlich ist eine Abmahnung?

Seit dem 19. Juni 2026 gilt § 356a BGB. Seitdem muss jeder Shop, der Verbraucherverträge über eine Online-Benutzeroberfläche schließt, einen zweistufigen Widerrufsbutton bereitstellen. Ob ein Button vorhanden ist, lässt sich von außen in wenigen Sekunden prüfen – ein Umstand, der wettbewerbsrechtliche Abmahnungen grundsätzlich erleichtert.

Wichtig zur Einordnung: Uns ist bis heute kein dokumentierter Fall bekannt, in dem allein ein fehlender Widerrufsbutton nach § 356a BGB abgemahnt wurde. Von einer laufenden Abmahnwelle kann also niemand sprechen. Ausgeschlossen ist eine Abmahnung deshalb aber nicht – anders als der Kündigungsbutton nach § 312k BGB, der vor allem Abo-Anbieter betrifft, gilt der Widerrufsbutton für nahezu jeden B2C-Warenshop.

Hinzu kommt: Seit der UWG-Novelle 2021 ist die Abmahnung durch Mitbewerber erschwert worden. Qualifizierte Verbände und die Wettbewerbszentrale bleiben aber abmahnberechtigt.

Eine Abmahnung ist zunächst einmal nur eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie ist kein Gerichtsurteil und kein Schuldeingeständnis. Trotzdem sollten Sie die gesetzten Fristen ernst nehmen.

Erste Schritte nach Erhalt einer Abmahnung

Die folgenden drei Schritte sollten Sie in den ersten 24 Stunden nach Erhalt der Abmahnung durchführen.

1. Keine Panik – aber auch keinen Leichtsinn

Unterschreiben Sie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft. Solche Erklärungen sind oft zu weit gefasst und können bei jedem erneuten Verstoß eine empfindliche Vertragsstrafe auslösen. Ignorieren Sie die Abmahnung aber auch nicht – das führt fast immer zu einer einstweiligen Verfügung mit zusätzlichen Kosten.

2. Frist notieren und Anwalt konsultieren

Die gesetzte Frist (meist 3 bis 10 Tage) ist in aller Regel knapp bemessen. Notieren Sie den Fristablauf sofort in Ihrem Kalender und kontaktieren Sie innerhalb von 48 Stunden einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Die Erstberatung ist nach RVG auf maximal 190 € netto gedeckelt und lohnt sich in fast jedem Fall.

3. Shop technisch überprüfen

Prüfen Sie parallel, ob der in der Abmahnung beschriebene Verstoß tatsächlich vorliegt. Ist der Widerrufsbutton vorhanden? Ist er korrekt beschriftet („Vertrag widerrufen“ in Stufe 1, „Widerruf bestätigen“ in Stufe 2)? Funktioniert die automatische Eingangsbestätigung per E-Mail? Dokumentieren Sie den aktuellen Zustand mit Screenshots – idealerweise mit sichtbarem Datum im Browser.

Parallel dazu sollten Sie den Verstoß unverzüglich beheben. Jeder weitere Tag, an dem Ihr Shop nicht compliant ist, erhöht das Risiko einer zweiten Abmahnung durch einen anderen Verband. Ein rechtskonformer Widerrufsbutton ist in unter fünf Minuten einsatzbereit – es gibt keinen Grund, mit der technischen Umsetzung bis zur anwaltlichen Rückmeldung zu warten. Erstellen Sie nach der Behebung erneut einen Screenshot mit Zeitstempel und speichern Sie ihn zusammen mit der Abmahnung in Ihrem Compliance-Ordner.

Was kostet eine Abmahnung?

Die Kosten einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung bestehen vor allem aus den Rechtsanwaltsgebühren, die der Abmahnende bei Ihnen geltend macht. Sie richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, den der Abmahnende ansetzt. Bei Verstößen gegen Informationspflichten liegen die Kosten typischerweise zwischen 500 und 2.000 € pro Fall.

  • Anwaltsgebühren des Abmahnenden: typischerweise 500 – 2.000 € pro Fall
  • Höhe: abhängig vom Gegenstandswert, den der Abmahnende ansetzt
  • Eigene Anwaltskosten: für Prüfung und Erwiderung kommen sie hinzu
  • Einstweilige Verfügung: kommt es dazu, entstehen zusätzlich Gerichtskosten

Zum Vergleich: Ein ganzes Jahr WiderrufButton kostet weniger als die Anwaltsgebühren einer einzigen Abmahnung. Und anders als die Abmahnung, die nur den aktuellen Verstoß betrifft, sorgt eine saubere technische Umsetzung dafür, dass die Widerrufsfunktion dauerhaft bereitsteht.

Ein verbreitetes Missverständnis ist, das Hauptrisiko sei ein behördliches Bußgeld. Ein Bußgeld ist durchaus vorgesehen: § 356a BGB selbst enthält zwar keine Bußgeldvorschrift, Art. 246e § 1 Abs. 2 Nr. 14a EGBGB nennt die fehlende Widerrufsfunktion aber ausdrücklich – mit einem Rahmen bis 50.000 € (Art. 246e § 2 EGBGB). Verhängen kann es allerdings nur das Bundesamt für Justiz und ausschließlich im Rahmen einer koordinierten europäischen Durchsetzungsmaßnahme nach Art. 21 der Verordnung (EU) 2017/2394 (Art. 246e § 5 und § 6 EGBGB). Für einen einzelnen Shop ist das praktisch kaum relevant: Beim strukturell vergleichbaren Kündigungsbutton nach § 312k BGB ist seit 2022 kein einziger behördlicher Bußgeldfall bekannt geworden. Das wirtschaftliche Risiko liegt bei der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung – und bei der verlängerten Widerrufsfrist, wenn Sie nicht über Bestehen und Platzierung der Widerrufsfunktion unterrichten.

Wer darf abmahnen?

Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind abmahnberechtigt: Mitbewerber (also andere Online-Shops derselben Branche), qualifizierte Wirtschaftsverbände, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale) und qualifizierte Verbraucherverbände wie der vzbv. Seit der UWG-Reform 2021 wurden die Anforderungen an Mitbewerber-Abmahnungen verschärft – reine Abmahnkanzleien ohne echten Wettbewerbsbezug haben es heute schwerer.

Praktisch bedeutet das: Abmahnungen wegen Informationspflichten kommen häufig von Verbänden, die standardisierte Schreiben verwenden. Wenn Sie ein solches Schreiben erhalten, lohnt der genaue Blick darauf, ob der beanstandete Verstoß überhaupt vorliegt.

Wie eine Abmahnung typischerweise aussieht

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung enthält in der Regel vier Elemente: eine Sachverhaltsschilderung mit Screenshot des angeblichen Verstoßes, eine rechtliche Einordnung (meist mit Verweis auf § 356a BGB), eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Kostenforderung für die Anwaltsgebühren. Seriöse Abmahner legen außerdem eine Vollmacht der Auftraggeber bei und weisen auf die Möglichkeit einer modifizierten Unterlassungserklärung hin.

Die Fristen sind typischerweise kurz: 3 bis 7 Tage für die Abgabe der Unterlassungserklärung, 10 bis 14 Tage für die Zahlung. Diese Fristen sind nicht rechtlich bindend, aber bei Nichteinhaltung droht eine einstweilige Verfügung – und die verursacht erheblich höhere Kosten. Der Gerichtsweg bringt zusätzlich Gerichts- und weitere Anwaltskosten mit sich und kann bei ungünstigem Verlauf eine Zwangsvollstreckung nach sich ziehen.

Achten Sie besonders auf Warnsignale für unseriöse Abmahnungen: überhöhte Gegenstandswerte, fehlende Vollmacht, Hinweise auf pauschale Vergleichsangebote oder untypisch kurze Fristen unter drei Tagen. Solche Schreiben werden zwar seltener, kommen aber besonders bei neu eingeführten Pflichten wie dem Widerrufsbutton gelegentlich vor. Ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt erkennt solche Muster schnell.

So schützen Sie sich vor zukünftigen Abmahnungen

Der beste Schutz ist eine saubere technische Umsetzung. Die folgenden Punkte sollten Sie zeitnah angehen:

  1. Widerrufsbutton einbauen: Die Pflicht gilt bereits – wenn der Button fehlt, ist heute der richtige Zeitpunkt
  2. Korrekte Beschriftung prüfen: „Vertrag widerrufen“ und „Widerruf bestätigen“ – kein kreativer Eigentext
  3. Automatische E-Mail-Bestätigung aktiviert: Pflicht nach § 356a BGB
  4. Dokumentation führen: Screenshots und Zeitstempel der korrekten Umsetzung aufbewahren
  5. Updates aktiviert lassen: Gesetzesänderungen müssen automatisch in Ihrem Shop landen
  6. AVV mit dem Widget-Anbieter: Für den Fall, dass ein Verbraucher oder eine Aufsichtsbehörde nachfragt

Weitere Hintergründe zur neuen Pflicht finden Sie in unserem Ratgeber Widerrufsbutton Pflicht 2026. Auf der Startseite von WiderrufButton sehen Sie außerdem eine Live-Demo des zweistufigen Prozesses.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei einer konkreten Abmahnung sollten Sie unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.

Fazit

Eine Abmahnung wegen des Widerrufsbuttons kann typischerweise 500 € bis 2.000 € kosten – pro Fall. Ein behördliches Bußgeld bis 50.000 € sieht Art. 246e § 1 Abs. 2 Nr. 14a EGBGB zwar vor, verhängen kann es aber nur das Bundesamt für Justiz im Rahmen einer koordinierten europäischen Durchsetzungsmaßnahme – für einen einzelnen Shop praktisch kaum relevant. Die gute Nachricht: Der Aufwand für eine saubere technische Umsetzung ist gering. Wenn der Button noch fehlt, holen Sie das jetzt nach.

Wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, folgen Sie unserer Drei-Schritte-Checkliste: Ruhe bewahren, Anwalt einschalten, Shop technisch nachbessern. Die Kombination aus schneller technischer Reaktion und rechtlicher Beratung führt in den meisten Fällen zu einer modifizierten Unterlassungserklärung und einem vertretbaren Vergleich. Falls Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Ihren Shop zu prüfen und den Widerrufsbutton einzubauen – zusammen mit einem kurzen Test des gesamten Ablaufs.

Jetzt WiderrufButton kostenlos testen

14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte, danach ab 2,99 €/Monat, in 5 Minuten live.

14 Tage gratis testen

Weitere Artikel