Widerrufsbutton-Checkliste: § 356a BGB in 5 Schritten umsetzen
Fünf Schritte, mit denen Sie § 356a BGB in Ihrem Shop umsetzen – kompakt als Checkliste.
Seit dem 19. Juni 2026 ist der Widerrufsbutton nach § 356a BGB für Verbraucher-Shops Pflicht. Diese Checkliste bringt Sie in fünf Schritten ans Ziel.
Schritt 1: Prüfen, ob Sie betroffen sind
Betroffen sind B2C-Shops mit Online-Bestellfunktion, bei denen ein Widerrufsrecht besteht. Reine B2B-Shops und ausgenommene Waren sind außen vor. Schnell geklärt mit dem Pflicht-Check.
Schritt 2: Den Widerrufsbutton bereitstellen
Der Button muss während der Widerrufsfrist „ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich“ sein und einen zweistufigen Prozess bieten: Button anklicken, kurzes Formular ausfüllen, bestätigen – ohne Login oder Registrierung. Mit WiderrufButton genügt ein Script-Tag auf jeder Plattform.
Schritt 3: Richtig platzieren
Platzieren Sie den Button so, dass er auf jeder Seite sichtbar ist (z. B. fixiert unten links). Im Footer genügt er laut Gesetzesbegründung nur, wenn er dort optisch klar hervorgehoben ist. Hilfe im Positionierungs-Guide.
Schritt 4: Eingang dokumentieren
Jeder Widerruf braucht eine unverzügliche Eingangsbestätigung und einen belastbaren Nachweis. WiderrufButton erzeugt automatisch einen manipulationssicheren Audit-Proof mit Zeitstempel – im Streitfall belegbar.
Schritt 5: Ohne Verzögerung live gehen
Die Pflicht gilt bereits. Wenn der Button in Ihrem Shop noch fehlt, sollte er nicht länger warten – der Einbau dauert nur Minuten.
Die Checkliste auf einen Blick
- Betroffenheit geprüft (B2C, Online-Bestellung, Widerrufsrecht)
- Zweistufiger Widerrufsbutton ohne Login eingebaut
- Button dauerhaft sichtbar platziert
- Eingangsbestätigung + manipulationssicherer Nachweis aktiv
- Widerrufsbutton live geschaltet
Widerrufsbutton in fünf Minuten eingebaut
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